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Kapitel 3.1
Von akimen, 18.05.2007, 20:07

Herr S. räusperte sich lautstark und sprach folgenden Satz:"Laut meines Mietvertrages kann ich diesen Kellerraum mitbenutzen, wobei die Nutzungsform ja wohl mir überlassen bleibt." Der Vermieter verstummte schlagartig und war sichtlich aus dem Konzept gebracht. Als Herr S. dann noch die Kellergittertür zuschlug und ihm demonstrativ den Rücken zuwandte, trotte er sichtlich ratlos nach einer Weile von Dannen. Aus Vorsichtsgründen entschloss sich Herr S. im Anschluss seine Wohnung vorerst gar nicht mehr zu betreten. Das drängenste Problem der Toilettengänge hatte er schon vor Wochen optimal wie er fand, gelöst. Von der anfänglichen Variante seine Notdurft in Plastiktüten zu verrichten und diese in unbenutzten Kellern zu lagern kam er aus Gründen der Entdeckbarkeit ab. Die Idee nach dem morgendlichen Erwachen eine öffentliche Toilette aufzusuchen und die kleineren Erledigungen im hauseigenen Garten zu verrichten, hatte sich dauerhaft bewährt.

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