Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Montag, 21. Mai 2007
Kapitel 3.3
"Um eine weitere Verschlimmerung der vorsoglich als pathologisch anzusehenden Suchtentwicklung des zu untersuchenden Subjektes zu vermeiden, ist ein Eingreifen der staatlichen Organe unvermeidlich. Angesichts der deutlich verbalen agressiven Ausschreitungen des beobachteten Subjektes und der deutlich gezeigten Unfähigkeit Sichtweisen die von seiner abweichend sind zu integrieren erscheint ein schneller Einsatz angezeigt. Fremd- und Selbstgefährdung sind nicht auszuschließen. Die Frage der Suizidalität konnte angesichts der verbalen Entgleisungen nicht eruiert werden. Aus medizinischer Sicht wird ein sofortiger Einsatz dringendst befürwortet!"
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